• Was bedeutet „Glasfaser bis in die Wohnung“ (FTTH)?
    FTTH steht für „Fiber To The Home“: Die Glasfaserleitung führt ohne Umweg über Kupfer direkt bis in Ihre Wohnung oder Ihr Haus. So kommt die volle Leistung des Glasfasernetzes ungebremst bei Ihnen an.

    Bei anderen Anschlussarten endet die Glasfaser früher, und das letzte Stück wird über Kupferkabel überbrückt:

    FTTC (Fiber To The Curb): Die Glasfaser reicht nur bis zum Verteilerkasten an der Straße, von dort geht es über die Telefonleitung weiter. So funktionieren die meisten DSL-Anschlüsse.
    FTTB (Fiber To The Building): Die Glasfaser reicht bis in den Keller des Gebäudes, im Haus werden die Daten über vorhandene Kupferleitungen verteilt.
    FTTH (Fiber To The Home): Die Glasfaser reicht durchgängig bis in Ihre Wohnräume, ohne Kupfer als Engpass.

    Ihre Vorteile mit FTTH-Glasfaser: Volle Geschwindigkeit, hoher Upload und maximale Zukunftssicherheit.
  • Wie bestelle ich einen Glasfaseranschluss?

    Online
    Am schnellsten geht es online unter www.tng.de/bestellen. Geben Sie alle Vertragsdaten bequem von zu Hause aus ein und erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

    Über unsere Bestellhotline
    Haben Sie vor dem Abschluss noch Fragen? Dann können Sie gerne auch unsere Bestellhotline nutzen. Unsere Kolleg:innen beraten Sie gerne.

    Tel. 0431 530 50 400

    Vor Ort
    In einem unserer Shops oder bei unseren Service-Partnern haben Sie ebenfalls die Möglichkeit einen Vertrag mit uns abzuschließen. 

  • Wer kündigt meinen bisherigen Vertrag?
    Das übernehmen wir für Sie – mit unserem Kündigungsservice, in allen Tarifen. Beauftragen Sie die Kündigung am besten direkt bei der Bestellung. Nachträglich geht es über unser Anbieterwechselformular. In Tarifen mit Telefonanschluss können Sie zusätzlich Ihre Rufnummer mitnehmen.

    Bitte kündigen Sie Ihren bisherigen Vertrag nicht selbst. Wir stimmen die Kündigung mit Ihrem Aktivierungstermin ab – so vermeiden Sie eine Versorgungslücke.

    Verträge, die nicht zu Ihrem Internet- oder Telefonanschluss gehören (z. B. Kabel-TV oder Preselection), kündigen Sie bitte selbst – und zwar erst, nachdem wir Ihnen einen voraussichtlichen Anschlusstermin mitgeteilt haben. Gehen Sie bis dahin keine Vertragsverlängerung bei Ihrem bisherigen Anbieter ein, zum Beispiel durch einen Tarifwechsel.

    Ihre E-Mail-Adresse beim bisherigen Anbieter können Sie nicht zu uns mitnehmen. Bei den meisten Anbietern können Sie sie aber weiternutzen – ein Anruf beim Kundenservice Ihres bisherigen Anbieters genügt. Lassen Sie sich dabei auf keine Vertragsänderung oder -verlängerung ein. Adressen von Freemail-Anbietern (z. B. GMX, Google, Yahoo) bleiben unverändert nutzbar.

  • Ab wann muss ich für meinen neuen TNG-Glasfaseranschluss zahlen?

    Ihr Vertrag beginnt nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Die Tarifgebühren werden erst nach Aktivierung Ihres Anschlusses fällig, also sobald Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen.

  • Entstehen beim Wechsel eine Versorgungslücke oder doppelte Kosten?

    Wir kündigen Ihren bisherigen Vertrag passend zur Aktivierung Ihres Glasfaseranschlusses. So überschneiden sich alter und neuer Vertrag möglichst wenig.

    Der Anbieterwechsel ist in § 59 Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt: Haben Sie den Wechsel rechtzeitig beauftragt, darf Ihr bisheriger Anbieter die Versorgung nicht einstellen – auch nicht, wenn Ihr Vertrag bereits endet. Er muss Sie weiterversorgen, bis der Wechsel zu TNG abgeschlossen ist, und darf für diese Zeit in der Regel nur die Hälfte der vereinbarten Anschlussentgelte berechnen.

    Am Tag der Umschaltung darf Ihr Anschluss höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.