• Kann ich meinen Glasfaservertrag auch telefonisch bestellen?

    Ja, natürlich! Unsere Kolleg:innen an der Bestellhotline freuen sich auf Ihren Anruf. Sie erreichen unsere Hotline unter 0431 530 50 400. Alternativ können Sie auch einen Rückruf vereinbaren.

  • Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit meines Glasfaservertrages?

    Die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt ab Erhalt der Auftragsbestätigung. Kosten für Ihren Glasfasertarif entstehen erst nach Aktivierung, wenn Sie unsere Leistung in Anspruch und Ihren fertig gestellten Glasfaseranschluss nutzen. 

  • Wie bestelle ich einen Glasfaseranschluss?

    Online

    Am schnellsten geht es online unter www.tng.de/bestellen. Geben Sie alle Vertragsdaten bequem von zu Hause aus ein und erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

    Über unsere Bestellhotline

    Haben Sie vor dem Abschluss noch Fragen? Dann können Sie gerne auch unsere Bestellhotline nutzen. Unsere Kolleg:innen beraten Sie gerne.
    Tel. 0431 530 50 400

    Vor Ort

    In einem unserer Shops oder bei unseren Service-Partnern haben Sie ebenfalls die Möglichkeit einen Vertrag mit uns abzuschließen. 
  • Wer kündigt meinen bisherigen Vertrag?
    Das übernehmen wir für Sie – mit unserem Kündigungsservice, in allen Tarifen. Beauftragen Sie die Kündigung am besten direkt bei der Bestellung. Nachträglich geht es über unser Anbieterwechselformular. In Tarifen mit Telefonanschluss können Sie zusätzlich Ihre Rufnummer mitnehmen.

    Bitte kündigen Sie Ihren bisherigen Vertrag nicht selbst. Wir stimmen die Kündigung mit Ihrem Aktivierungstermin ab – so vermeiden Sie eine Versorgungslücke.

    Verträge, die nicht zu Ihrem Internet- oder Telefonanschluss gehören (z. B. Kabel-TV oder Preselection), kündigen Sie bitte selbst – und zwar erst, nachdem wir Ihnen einen voraussichtlichen Anschlusstermin mitgeteilt haben. Gehen Sie bis dahin keine Vertragsverlängerung bei Ihrem bisherigen Anbieter ein, zum Beispiel durch einen Tarifwechsel.

    Ihre E-Mail-Adresse beim bisherigen Anbieter können Sie nicht zu uns mitnehmen. Bei den meisten Anbietern können Sie sie aber weiternutzen – ein Anruf beim Kundenservice Ihres bisherigen Anbieters genügt. Lassen Sie sich dabei auf keine Vertragsänderung oder -verlängerung ein. Adressen von Freemail-Anbietern (z. B. GMX, Google, Yahoo) bleiben unverändert nutzbar.

  • Wie kann ich doppelte Kosten vermeiden, wenn alter und neuer Vertrag gleichzeitig laufen?

    Wir kündigen Ihren bisherigen Vertrag passend zur Aktivierung Ihres Glasfaseranschlusses. So überschneiden sich alter und neuer Vertrag möglichst wenig.

    Der Anbieterwechsel ist in § 59 Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt: Haben Sie den Wechsel rechtzeitig beauftragt, darf Ihr bisheriger Anbieter die Versorgung nicht einstellen – auch nicht, wenn Ihr Vertrag bereits endet. Er muss Sie weiterversorgen, bis der Wechsel zu TNG abgeschlossen ist, und darf für diese Zeit in der Regel nur die Hälfte der vereinbarten Anschlussentgelte berechnen.

    Am Tag der Umschaltung darf Ihr Anschluss höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.