• Wann muss ich den Anbieterwechsel beauftragen, damit alles rechtzeitig klappt? 
    Im Optimalfall direkt bei der Bestellung. Sollten Sie aber Ihre Meinung während des Ausbaus ändern, können Sie es auch später noch nachholen über unser Anbieterwechselformular.
    Um aber doppelte Kosten durch eine verzögerte Kündigung bei Ihrem Alt-Anbieter zu vermeiden, sollten sie die Mitnahme bei uns am besten vor Ihrem Aktivierungstermin bei uns beauftragen, damit wir diesen an den Kündigungstermin bei Ihrem vorherigen Anbieter anpassen können.
  • Kann ich meine Rufnummern mitnehmen?
    In der Regel können Sie Ihre Rufnummer mitnehmen, wenn Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb des gleichen Ortsnetzbereichs zu uns wechseln, da die Rufnummer an die Ortsnummer gebunden ist. Die Portierung erfolgt dabei im Rahmen der technischen und regulatorischen Vorgaben. Ist die Mitnahme einer Rufnummer danach nicht möglich, stellen wir Ihnen stattdessen die gleiche Anzahl an Rufnummern in Ihrem Ortsnetz zur Verfügung.
    Wichtig ist: Wenn Sie selbst bereits bei Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt oder im ersten Schritt bei uns keine Rufnummernmitnahme beauftragt haben, können Sie noch 90 Tage nach Kündigungsdatum bei Ihrem alten Anbieter Ihre Nummer zu uns portieren lassen.
  • Wie funktioniert die Rufnummernmitnahme?
    Entweder Sie geben Ihren Wunsch zum Anbieterwechsel direkt bei der Bestellung mit an oder Sie füllen unser Anbieterwechselformular aus.
  • Wie viele Rufnummern kann ich mitnehmen?
    Wir können bis zu 10 Rufnummern für Sie portieren.
  • Wie lange ist die Rufnummernportierung möglich?

    Eine Rufnummernportierung kann frühestens drei Monate vor Vertragsende beim alten Provider beantragt werden. Spätestens muss die Rufnummernportierung 90 Tage nach dem Vertragsende beim alten Provider beantragt worden sein.