Wir kündigen Ihren bisherigen Vertrag passend zur Aktivierung Ihres Glasfaseranschlusses. So überschneiden sich alter und neuer Vertrag möglichst wenig.
Der Anbieterwechsel ist in § 59 Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt: Haben Sie den Wechsel rechtzeitig beauftragt, darf Ihr bisheriger Anbieter die Versorgung nicht einstellen – auch nicht, wenn Ihr Vertrag bereits endet. Er muss Sie weiterversorgen, bis der Wechsel zu TNG abgeschlossen ist, und darf für diese Zeit in der Regel nur die Hälfte der vereinbarten Anschlussentgelte berechnen.
Am Tag der Umschaltung darf Ihr Anschluss höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Durch die Standardisierung der Tarife bieten wir effizientere und günstigere Tarife. Individuelle Anpassungen würden administrative und technische Ressourcen binden und zu höheren Kosten führen. Einheitliche Tarife sichern zudem eine konstant hohe Servicequalität.