Bitte kündigen Sie Ihren bisherigen Vertrag nicht selbst. Wir stimmen die Kündigung mit Ihrem Aktivierungstermin ab – so vermeiden Sie eine Versorgungslücke.
Verträge, die nicht zu Ihrem Internet- oder Telefonanschluss gehören (z. B. Kabel-TV oder Preselection), kündigen Sie bitte selbst – und zwar erst, nachdem wir Ihnen einen voraussichtlichen Anschlusstermin mitgeteilt haben. Gehen Sie bis dahin keine Vertragsverlängerung bei Ihrem bisherigen Anbieter ein, zum Beispiel durch einen Tarifwechsel.
Ihre E-Mail-Adresse beim bisherigen Anbieter können Sie nicht zu uns mitnehmen. Bei den meisten Anbietern können Sie sie aber weiternutzen – ein Anruf beim Kundenservice Ihres bisherigen Anbieters genügt. Lassen Sie sich dabei auf keine Vertragsänderung oder -verlängerung ein. Adressen von Freemail-Anbietern (z. B. GMX, Google, Yahoo) bleiben unverändert nutzbar.
Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, werden wir den Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter erst dann kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik an Ihrem Standort gewährleistet ist.
Alles rund ums Thema Anbieterwechsel erfahren Sie auf unserer Informationsseite.
Ihr Vertrag beginnt nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Die Tarifgebühren werden erst nach Aktivierung Ihres Anschlusses fällig, also sobald Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen.
Wir kündigen Ihren bisherigen Vertrag passend zur Aktivierung Ihres Glasfaseranschlusses. So überschneiden sich alter und neuer Vertrag möglichst wenig.
Der Anbieterwechsel ist in § 59 Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt: Haben Sie den Wechsel rechtzeitig beauftragt, darf Ihr bisheriger Anbieter die Versorgung nicht einstellen – auch nicht, wenn Ihr Vertrag bereits endet. Er muss Sie weiterversorgen, bis der Wechsel zu TNG abgeschlossen ist, und darf für diese Zeit in der Regel nur die Hälfte der vereinbarten Anschlussentgelte berechnen.
Am Tag der Umschaltung darf Ihr Anschluss höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.