• Kann ich bei einem Umzug meine Rufnummer mitnehmen?

    Bei einem Umzug können Sie Ihre Rufnummer innerhalb desselben Ortsnetzes mitnehmen. Die Portierung führen wir im Rahmen der technischen und regulatorischen Vorgaben durch. Ist die Mitnahme einer Rufnummer danach nicht möglich, stellen wir Ihnen stattdessen die gleiche Anzahl an Rufnummern in Ihrem Ortsnetz zur Verfügung.

  • Welche Zugangsdaten muss ich in meinem E-Mail-Programm, meiner App oder im Webmailer angeben?
    Verwenden Sie bitte Ihre vollständige E-Mail-Adresse als Benutzernamen und das zugehörige Passwort aus dem Zugangsdatenschreiben, welches wir Ihnen im Rahmen der Bereitstellung zugesendet haben.
    Beispiel:
    Benutzername: musteradresse@mytng.de
    Passwort/Kennwort: X43r!z/st
  • Kann ich Anrufe auf eine andere Rufnummer umleiten?
    Wenn Sie Ihre bisherigen Telefonnummern behalten möchten, ist dies innerhalb desselben Ortsnetzes in der Regel möglich – vorbehaltlich der technischen und regulatorischen Vorgaben. Ist eine Portierung danach nicht möglich, stellen wir Ihnen Ersatzrufnummern im selben Ortsnetz zur Verfügung.
  • Was kann ich tun, wenn mir das Zugangsdatenschreiben nicht mehr vorliegt?

    Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr zur Hand haben. Bitte nutzen Sie unser entsprechendes Formular. So können Sie neue Zugangsdaten beantragen, die wir Ihnen dann per Post zuschicken.

  • Kann ich meine Rufnummern mitnehmen?

    Ja, wenn Ihr TNG-Tarif einen Telefonanschluss enthält. Außerdem müssen Sie im gleichen Vorwahlbereich bleiben, da die Rufnummer an das Ortsnetz gebunden ist. Wir nehmen bis zu 10 Rufnummern für Sie mit. Ist die Mitnahme einer Rufnummer aus technischen oder regulatorischen Gründen nicht möglich, stellen wir Ihnen stattdessen die gleiche Anzahl an Rufnummern in Ihrem Ortsnetz zur Verfügung.

    Der Tarif surf1000 enthalten keinen Telefonanschluss. Hier ist keine Rufnummernmitnahme möglich – unseren Kündigungsservice können Sie aber nutzen.

    Haben Sie Ihren bisherigen Vertrag bereits selbst gekündigt, können Sie die Rufnummernmitnahme trotzdem beauftragen – bis zu 90 Tage nach Ende Ihres bisherigen Vertrags.