Gerade in einer Mietwohnung oder im Mehrfamilienhaus kann der Unterschied zwischen DSL und Glasfaser deutlich spürbar sein. DSL nutzt bestehende Kupferleitungen, die sich oft viele Haushalte teilen und deren Leistung mit der Entfernung zum Verteiler sinkt. Glasfaser hingegen wird direkt bis in das Gebäude – und bei FTTH sogar bis in Ihre Wohnung – geführt. Dadurch bleibt die Verbindung stabil und schnell.
Für Mieter bedeutet das vor allem mehr Zuverlässigkeit im Alltag. Wenn mehrere Personen gleichzeitig im Internet sind, zum Beispiel für Streaming, Videokonferenzen oder Online-Gaming, kann DSL schneller an seine Grenzen kommen. Eine Glasfaserleitung bietet hier deutlich mehr Leistung und sorgt dafür, dass Ihre gebuchte Geschwindigkeit auch tatsächlich in Ihrer Wohnung ankommt.
Ein weiterer Vorteil: Glasfaser ist eine zukunftssichere Technologie. Der steigende Bedarf an Bandbreite durch Smart-Home-Geräte, Homeoffice oder hochauflösendes Streaming lässt sich damit langfristig besser abdecken als mit älteren Kupferleitungen.
Ja, wenn Sie bei uns den Anbieterwechsel-Service beauftragt haben. Ihr bisheriger Internetanschluss bleibt aktiv, bis der Glasfaseranschluss eingerichtet ist. So wechseln Sie ohne Unterbrechung.
In der Regel nicht. Durch neue gesetzliche Regelungen – unter anderem die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) – wurde der Ausbau moderner Internetanschlüsse wie Glasfaser deutlich erleichtert.
Seit Ende 2020 können Eigentümer:in ihre Wohnungen mit einem Glasfaseranschluss ausstatten lassen, ohne dass alle Parteien im Haus zustimmen müssen. Für den Ausbau ist normalerweise keine Einstimmigkeit der gesamten Hausgemeinschaft erforderlich.
Für Sie als Mieter:in ist vor allem wichtig: Entscheidend ist in erster Linie die Abstimmung mit der eigenen Vermietung oder Hausverwaltung. Wenn Ihr Vermieter dem Anschluss zustimmt, können die nächsten Schritte zum Glasfaseranschluss in der Regel geplant werden.
Ja, das ist problemlos möglich.
Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, werden wir den Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter erst dann kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik an Ihrem Standort gewährleistet ist.
Alles rund ums Thema Anbieterwechsel erfahren Sie auf unserer Informationsseite.