• Welche Vorteile hat Glasfaser gegenüber DSL in der Mietwohnung?

    Gerade in einer Mietwohnung oder im Mehrfamilienhaus kann der Unterschied zwischen DSL und Glasfaser deutlich spürbar sein. DSL nutzt bestehende Kupferleitungen, die sich oft viele Haushalte teilen und deren Leistung mit der Entfernung zum Verteiler sinkt. Glasfaser hingegen wird direkt bis in das Gebäude – und bei FTTH sogar bis in Ihre Wohnung – geführt. Dadurch bleibt die Verbindung stabil und schnell.

    Für Mieter bedeutet das vor allem mehr Zuverlässigkeit im Alltag. Wenn mehrere Personen gleichzeitig im Internet sind, zum Beispiel für Streaming, Videokonferenzen oder Online-Gaming, kann DSL schneller an seine Grenzen kommen. Eine Glasfaserleitung bietet hier deutlich mehr Leistung und sorgt dafür, dass Ihre gebuchte Geschwindigkeit auch tatsächlich in Ihrer Wohnung ankommt.

    Ein weiterer Vorteil: Glasfaser ist eine zukunftssichere Technologie. Der steigende Bedarf an Bandbreite durch Smart-Home-Geräte, Homeoffice oder hochauflösendes Streaming lässt sich damit langfristig besser abdecken als mit älteren Kupferleitungen.

  • Läuft mein Internet während des Wechsels weiter?

    Ja, wenn Sie bei uns den Anbieterwechsel-Service beauftragt haben. Ihr bisheriger Internetanschluss bleibt aktiv, bis der Glasfaseranschluss eingerichtet ist. So wechseln Sie ohne Unterbrechung.

  • Brauche ich die Zustimmung anderer Nachbarn für Glasfaser?

    In der Regel nicht. Durch neue gesetzliche Regelungen – unter anderem die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) – wurde der Ausbau moderner Internetanschlüsse wie Glasfaser deutlich erleichtert.

    Seit Ende 2020 können Eigentümer:in ihre Wohnungen mit einem Glasfaseranschluss ausstatten lassen, ohne dass alle Parteien im Haus zustimmen müssen. Für den Ausbau ist normalerweise keine Einstimmigkeit der gesamten Hausgemeinschaft erforderlich.

    Für Sie als Mieter:in ist vor allem wichtig: Entscheidend ist in erster Linie die Abstimmung mit der eigenen Vermietung oder Hausverwaltung. Wenn Ihr Vermieter dem Anschluss zustimmt, können die nächsten Schritte zum Glasfaseranschluss in der Regel geplant werden.

  • Kann ich jeden beliebigen Router verwenden?
    TNG empfiehlt seinen Kunden, immer einen Router zu verwenden, der gerade aktuell im Produktportfolio der TNG zu finden ist.
    Wenn Sie einen eigenen Router für Ihren TNG-Glasfaseranschluss nutzen möchten, achten Sie bitte darauf, dass dieser auch kompatibel zu der TNG-Leistungsbeschreibung ist. Der Router muss für die Bandbreite geeignet sein, die an ihrem Anschluss geschaltet ist. Informationen dazu finden Sie in den Angaben des Herstellers. Ältere Geräte sind gegebenenfalls nicht kompatibel und unterstützen beispielsweise kein IPv6.

    Technische Anforderungen an den Router:

    Internet: Unterstützung von IPv4 sowie IPv6 LAN: 2 x 1000Base-T (2 x Gigabit-Ethernet)
    Telefonie: Internettelefonie SIP-konform nach RFC 3261
    Wireless: WLAN 802.11/b/g/n, (besser WLAN 802.11a/b/g/n/ac) simultan und WPA2-Verschlüsselung
  • Mein aktueller Vertrag läuft noch – kann ich trotzdem wechseln?

    Ja, das ist problemlos möglich.

    Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, werden wir den Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter erst dann kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik an Ihrem Standort gewährleistet ist.

    Alles rund ums Thema Anbieterwechsel erfahren Sie auf unserer Informationsseite.