Ja, wenn Sie bei uns den Anbieterwechsel-Service beauftragt haben. Ihr bisheriger Internetanschluss bleibt aktiv, bis der Glasfaseranschluss eingerichtet ist. So wechseln Sie ohne Unterbrechung.
In der Regel nicht. Durch neue gesetzliche Regelungen – unter anderem die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) – wurde der Ausbau moderner Internetanschlüsse wie Glasfaser deutlich erleichtert.
Seit Ende 2020 können Eigentümer:in ihre Wohnungen mit einem Glasfaseranschluss ausstatten lassen, ohne dass alle Parteien im Haus zustimmen müssen. Für den Ausbau ist normalerweise keine Einstimmigkeit der gesamten Hausgemeinschaft erforderlich.
Für Sie als Mieter:in ist vor allem wichtig: Entscheidend ist in erster Linie die Abstimmung mit der eigenen Vermietung oder Hausverwaltung. Wenn Ihr Vermieter dem Anschluss zustimmt, können die nächsten Schritte zum Glasfaseranschluss in der Regel geplant werden.
Ja, das ist problemlos möglich.
Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, werden wir den Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter erst dann kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik an Ihrem Standort gewährleistet ist.
Alles rund ums Thema Anbieterwechsel erfahren Sie auf unserer Informationsseite.
Nein, die Aktivierung erfolgt nicht für alle Wohnungen gleichzeitig.
TNG schaltet Glasfaseranschlüsse schrittweise frei:
Das bedeutet:
Ihr Anschluss wird aktiviert, sobald Ihre Wohnung angeschlossen ist und Ihr Vertrag startet – unabhängig von Ihren Nachbarn.