Gesetzlich haben Sie den Anspruch, die Rufnummernmitnahme bis zu einem Monat nach Vertragsende bei Ihrem bisherigen Anbieter zu beantragen. Bei Mobilfunkrufnummern gilt zudem eine Besonderheit: Sie können die Portierung auch schon vor Vertragsende beauftragen, unabhängig von der Kündigungsfrist Ihres Altvertrags – diesen bezahlen Sie bis zum Vertragsende regulär weiter. Damit der Wechsel reibungslos verläuft, empfehlen wir, den Antrag frühzeitig zu stellen: Bei TNG ist dies bereits bis zu 90 Tage vor Vertragsende möglich.
Ja. Die Übermittlung der eigenen Rufnummer können Sie in der Regel direkt im Menü Ihres Handys ein- und ausschalten. Alternativ können Sie folgenden Code verwenden: Setzen Sie einfach die Zeichenfolge #31# vor die zu wählende Rufnummer.
Ist Ihre SIM-Karte neu, muss sie zunächst unter MyTNG aktiviert werden, bevor sie genutzt werden kann – siehe "Wie aktiviere ich meine SIM-Karte von TNG?". Funktioniert eine bereits aktivierte SIM-Karte nicht wie gewohnt, kann das folgende Ursachen haben:
Hilft keiner dieser Schritte, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 0431-908908.
Ja, Sie können die SIM-Karte von TNG auch in Verbindung mit einem Laptop verwenden. Bitte beachten Sie, dass durch die Internetnutzung per SIM-Karte Kosten entstehen. Informationen zu den Kosten und unseren Tarifen finden Sie im Bereich Mobilfunk bei den Downloads.
Wenn Sie sich im Ausland befinden, bucht sich Ihr Handy automatisch in ein verfügbares Netz ein. Sie können die Netzwahl jedoch auch manuell durchführen.