Anbieterwechsel-Service

Wir kümmern uns um Kündigung des Alt-Vertrages und Mitnahme Ihrer Rufnummer

Am besten bei
Vertrags-
abschluss beauftragen

Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme

Nutzen Sie unseren Anbieterwechsel-Service, um den Wechsel von Ihrem aktuellen Internet- und Telefonanbieter zu uns reibungslos durchführen zu lassen. Gleichzeitig können Sie auch die Rufnummernmitnahme beauftragen.

Am besten entscheiden Sie sich direkt bei Vertragsabschluss für den Anbieterwechsel durch uns.

Vorteile unseres Anbieterwechsel-Services

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Wir übernehmen die Kommunikation
Wir kontaktieren Ihren aktuellen Anbieter und kümmern uns um alle Formalitäten
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Keine doppelten Kosten
Sie müssen erst dann für den Glasfaseranschluss zahlen, wenn Ihr bisheriger Vertrag beendet ist und Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen
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Keine Versorgungslücke
Wir kündigen Ihren aktuellen Vertrag in Abstimmung mit dem Aktivierungstermin für Ihren neuen Glasfaseranschluss

Anbieterwechsel-Service nach Vertragsschluss

Sie können den Anbieterwechsel auch noch nach Vertragsabschluss beantragen. Dies sollte vor Ihrem Aktivierungstermin geschehen, damit wir diesen an den Kündigungstermin bei Ihrem vorherigen Anbieter anpassen können und es nicht zu Verzögerungen kommt.

Checkliste für eine reibungslose Rufnummernmitnahme

Haben Sie an alles gedacht?

  • Anbieter: Haben Sie uns den richtigen Anbieter genannt, bei dem wir die Rufnummernmitnahme beantragen sollen?  
  • Anschlussinhaber:in: Sind Sie der/die Anschlussinhaber:in beim alten Anbieter? Wenn nein, geben Sie bitte den Namen der Person an, die im Vertrag steht (zum Beispiel Ehepartner:in oder Mitbewohner:in). Denken Sie auch daran alle Vornamen anzugeben, wenn Sie dies beim alten Vertrag getan haben.  
  • Adresse: Ist die Adresse korrekt, die Sie für die Portierung angegeben haben? 
  • Rufnummer: Gibt es die Rufnummer noch? Prüfen Sie bitte, ob alle Rufnummern noch existieren, die wir für Sie portieren sollen und ob die Rufnummer korrekt ist, die Sie angegeben haben. 

Häufig gestellte Fragen zum Anbieterwechsel

  • Wann wird mein alter Vertrag gekündigt?

    Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, werden wir den Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter erst dann kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik an Ihrem Standort gewährleistet ist.

  • Ab wann muss ich für meinen TNG-Glasfaseranschluss zahlen?

    Sie müssen erst dann für den Glasfaseranschluss zahlen, wenn Ihr bisheriger Vertrag beendet ist und Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen. 

  • Wann muss ich den Antrag stellen, damit alles klappt? 

    Im Optimalfall direkt bei der Bestellung. Sollten Sie aber Ihre Meinung während des Ausbaus ändern, können Sie es auch später noch nachholen über unser Anbieterwechsel-Formular. 

    Um aber doppelte Kosten durch eine verzögerte Kündigung bei Ihrem Alt-Anbieter zu vermeiden, sollten sie die Mitnahme bei uns am besten vor Ihrem Aktivierungstermin bei uns beauftragen, damit wir diesen an den Kündigungstermin bei Ihrem vorherigen Anbieter anpassen können. 

  • Kann ich meine Rufnummern mitnehmen?

    Kurz gesagt: Ja. Sie können Ihre Rufnummer immer mitnehmen, wenn Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln.   

    Wichtig ist: Wenn Sie selbst bereits bei Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt oder im ersten Schritt bei uns keine Rufnummernmitnahme beauftragt haben, können Sie noch 90 Tage nach Kündigungsdatum bei Ihrem alten Anbieter Ihre Nummer zu uns portieren lassen. 

  • Wie funktioniert die Rufnummernmitnahme?

    Entweder Sie geben Ihren Wunsch zum Anbieterwechsel direkt bei der Bestellung mit an oder Sie füllen unser Anbieterwechsel-Formular aus.

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