Sie möchten in Ihrer Mietwohnung mit echtem Glasfaser-Internet surfen? Das geht – und ist einfacher als gedacht. Wir koordinieren alles Notwendige direkt mit Ihrer Hausverwaltung. Kein Papierkram für Sie, kein Aufwand für Ihren Vermieter – und der Anschluss ist für alle Beteiligten kostenlos.
Glasfaser ist eine Aufwertung – für Ihre Wohnung und das gesamte Gebäude
Ein Glasfaseranschluss bringt nicht nur Ihnen schnelles Internet – er steigert auch den Wert der Immobilie und macht das Gebäude für zukünftige Mieter:innen attraktiver. Eigentümer:innen profitieren von einer modernen Infrastruktur, ohne dafür selbst investieren zu müssen: TNG übernimmt alle Kosten für Hausanschluss und Verkabelung im Gemeinschaftsbereich vollständig.
Kurz gesagt: Glasfaser ist eine gute Nachricht für alle.
Wie kann ich als Mieter:in Glasfaser in meiner Wohnung bestellen?
Der Glasfaservertrag wird direkt zwischen Ihnen und uns geschlossen – ganz ohne Umweg über die Hausverwaltung. Sobald Sie bestellt haben, übernehmen wir die Koordination: Wir vereinbaren einen Begehungstermin mit Eigentümer:innen oder Hausverwaltung und klären alle technischen Details vor Ort.
Sie müssen nichts organisieren, wir begleiten den gesamten Prozess.
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Was passiert, wenn noch kein Glasfaserkabel im Haus liegt?
Wenn Ihr Gebäude noch nicht angeschlossen ist, stimmen wir die notwendigen Baumaßnahmen direkt mit Eigentümer:innen / Verwaltung ab bei einem gemeinsamen Begehungstermin. Wir halten den Eingriff so minimal wie möglich und dokumentieren alles sorgfältig.
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Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich ausziehe?
Kein Problem: Wenn an Ihrer neuen Adresse ebenfalls ein TNG-Glasfaseranschluss verfügbar ist, nehmen Sie Ihren Vertrag einfach mit. Ist das nicht der Fall, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Für die Sonderkündigung genügt als Nachweis eine Meldebescheinigung oder der neue Mietvertrag.
Was kostet Glasfaser als Mieter:in – und wer bezahlt den Ausbau?
Für Sie als Mieter:in entstehen keine baulichen Kosten. TNG übernimmt die Kosten für den Hausanschluss und die Innenhausverkabelung im allgemeinen Gebäudebereich (Keller, Treppenhaus) vollständig. Diese Kosten dürfen Eigentümer:innen auch nicht nachträglich auf Sie umlegen.
Sie zahlen ausschließlich Ihren monatlichen Tarif – und das erst ab dem Moment, an dem Ihr Anschluss erfolgreich aktiviert wurde.
Kann es trotzdem Kosten innerhalb meiner Wohnung geben?
Wenn in Ihrer Wohnung eine zusätzliche Verkabelung notwendig ist – zum Beispiel vom Glasfasermodem (ONT) zum Router – können dafür individuelle Kosten entstehen. Wir empfehlen, diesen Punkt bei Bedarf kurz mit Ihrer Hausverwaltung abzustimmen.
Tipp: Der Router sollte möglichst zentral platziert sein, damit das WLAN-Signal in alle Räume reicht. Eine kurze Verkabelung in der Wohnung kann dabei helfen.
Wir übernehmen die Abstimmung mit Ihren Eigentümer:innen oder Hausverwaltung
Wenn Sie uns die Kontaktdaten Ihrer Hausverwaltung oder der Eigentümer:innen mitteilen, nehmen wir gerne direkt Kontakt auf. Wir stehen bei allen Fragen rund um Hausanschluss und Verkabelung beratend zur Seite und unterbreiten ein konkretes Angebot. Selbstverständlich halten wir den Umfang der Baumaßnahmen so gering wie möglich.
Gut zu wissen: Rechtliche Absicherung
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sichert Mieter:innen das Recht auf einen schnellen Internetanschluss. In dem seltenen Fall, dass trotz guter Gespräche keine Einigung mit den Eigentümer:innen erzielt werden kann, stehen Ihnen gesetzliche Regelungen zur Seite (§ 134 und § 145 TKG). Wir unterstützen Sie dabei, eine moderne Internetverbindung für Ihre Wohnung zu ermöglichen.
Jetzt Glasfaser für Ihre Mietwohnung beauftragen
Alle Fragen sind beanwortet und es kann losgehen? Dann bestellen Sie Ihren neuen Glasfaseranschluss ganz einfach telefonisch an unserer Bestellhotline 0431 530 50 400 oder Sie schließen Ihren Vertrag online ab.
Häufige Fragen und Antworten
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Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Außer mir möchte keiner der Nachbarn Glasfaser haben. Kann ich trotzdem angeschlossen werden?
Ja, Ihr Glasfaser-Antrag ist dafür ausreichend, dass Sie angeschlossen werden.
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Wie sieht der Ablauf bei einem Mehrfamilienhaus aus?
Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern können einen Glasfaseranschluss bei uns bestellen. Im Rahmen einer vor-Ort-Begehung wird in Abstimmung mit dem Eigentümer die genaue Vorgehensweise zum Ausbau besprochen. Damit das Signal uneingeschränkt in jeder Wohneinheit genutzt werden kann, wird die Glasfaser-Innenhausverkabelung empfohlen, um nicht auf den letzten Metern bis in die Wohnung wichtige Bandbreiten zu verlieren.
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Kann ich als Mieter:in Glasfaser nutzen?
Damit das Highspeed-Internet via Glasfaser wirklich bei Ihnen am Endgerät ankommt, muss das Glasfaserkabel vom Hausanschluss (Netzebene 3) im Inneren des Mehrfamilienhauses bis in Ihre Wohnung (Netzebene 4) gelegt werden. Hierfür stehen wir als Netzbetreiber Hausverwaltungen, Eigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften gerne beratend zur Verfügung.
Der Bau des Hausanschlusses und die Innenhausverkabelung ist in der Regel für Hauseigentümer:innen kostenlos. Gern unterbreiten wir auch Ihrer Hausverwaltung ein passendes Angebot.
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Wieso ist die Innenhausverkabelung besonders bei Mehrfamilienhäusern wichtig?
Bei Mehrfamilienhäusern ist die Innenhausverkabelung wichtig für eine stabile Internetanbindung in jede Wohneinheit. Nur so kommt die volle Bandbreite garantiert in jeder Wohneinheit an. Hierzu sollte in jeder Wohnung ein eigener ONT installiert werden.
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Wegfall des Nebenkostenprivilegs
Inzwischen wird internetbasiertes Fernsehen von fast jedem fünften Haushalt in Deutschland genutzt – mit steigender Tendenz. Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber den Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs beschlossen.
Seit Jahrzehnten war es Realität, dass die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung mit einem Anbieter für Kabelfernsehen einen Sammelvertrag über mehrere Jahre für alle Wohneinheiten zu relativ günstigen Konditionen abschließt. Die anfallenden Kosten werden dann auf die Mieter:innen umgelegt. Wollten Mieter:innen allerdings nur digitales Fernsehen nutzen, mussten die monatlichen Kabelgebühren von 10 bis 15 Euro trotzdem entrichtet werden. Die Streichung dieses Nebenkostenprivilegs zum 01. Juli 2024 bietet Ihnen auch die Möglichkeit, selbst das Angebot auszuwählen. An diesem Punkt müssen Sie selbst aktiv werden und sich kümmern. Doppelte Gebühren fallen so nicht mehr an.
Wenn Sie sich über die Zusatzoption für digitales Fernsehen über waipu.tv in einem TNG-Vertrag interessieren, gibt es hier weitere Informationen.
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