Inhaberwechsel Ihres Vertrages beauftragen
Hier können Sie den Wechsel des Inhabers Ihres Vertrages veranlassen, z. B. bei Auszug aus einer Lebensgemeinschaft oder im Sterbefall.
Hinweis für Mieter:innen: Änderungen von Eigentumsverhältnissen an Ihrer Wohnung müssen Sie uns nicht melden. Wenn Ihre Wohnung beispielsweise einen neuen Eigentümer hat, Sie aber dort als Mieter:in wohnen bleiben, läuft Ihr Glasfaservertrag mit uns ganz normal weiter.