Recht auf Glasfaser als Mieter:in

Als Mieter:in
Glasfaser
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Recht auf Glasfaser als Mieter

Als Mieter:in können Sie einen Glasfaseranschluss selbstständig beauftragen. Alles was Sie zur rechtlichen Situation wissen müssen, erfahren Sie bei uns

Recht auf Glasfaser als Mieter

Wie kann ich als Mieter den Einbau von Glasfaser in meiner Wohnung beantragen?

Egal, ob eine Wohnimmobilie Ihnen gehört oder ob Sie dort Mieter:in sind: Der Glasfaservertrag wird immer direkt zwischen Ihnen als Nutzer:in und uns als Internetanbieter geschlossen. Das heißt: Wenn an Ihrer Adresse Glasfaser von uns verfügbar ist, können Sie den Anschluss selbstständig beauftragen.

 

Ist das Einverständnis des Vermieters für Glasfaser notwendig?

Wenn sich in Ihrer Wohnung noch keine Glasfaserdose befindet oder das gesamte Wohngebäude noch nicht ans Glasfasernetz angeschlossen sind - dann sind evtl. bauliche Maßnahmen für die Erstellung des Hausanschlusses oder die Innenhausverkabelung notwendig. Diese müssen zwischen dem Eigentümer und uns als Anbieter abgestimmt werden.

Grundsätzlich gilt eine Duldungspflicht nach TKG (Telekommunikationsgesetz) für Eigentümer - denn Mieter:innen haben ein Recht auf schnelles Internet.

 

Was passiert mit dem Glasfaseranschluss, wenn ich wieder ausziehe?

Bei Auszug aus Ihrer Wohnung nehmen Sie Ihren Vertrag einfach mit, wenn an der neuen Adresse ebenfalls ein TNG-Glasfaseranschluss verfügbar ist.  Wenn nicht, gilt ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Rechtsgrundlage für Glasfaser in einer Mietwohnung

Im Telekommunikationsgesetz (TKG) wurden Regelungen festgelegt, die es Mieter:innen erleichtern sollen, in einer Mietswohnung eine schnelle Internetverbindung per Glasfaser zu nutzen. Bei uns erfahren Sie, welche Rechtslage für Sie als Mieter:in gilt.

Darf der Vermieter den Glasfaseranschluss im Mietobjekt verhindern?

Im Telekommunikationsgesetz (TKG) wird ausdrücklich festgelegt, dass der Anschluss eines Hauses an das Glasfasernetz von den Eigentümer:innen zu dulden ist (§ 134 TKG). Das bedeutet, dass die Vermieter:innen die Baumaßnahmen zur Herstellung des Glasfaseranschlusses auf dem Grundstück nicht verweigern können.

Zu den Baumaßnahmen gehören:

  • die Verlegung der Glasfaserleitung von der Straße bis zum Haus
  • die Einführung der Glasfaserleitung in den Keller- oder Technikraum
  • die Installation des Hausübergabepunkts, auch Abschlusspunkt Linientechnik (APL) genannt

Die Einzelheiten der Hauseinführung werden bei einem Begehungstermin zwischen Hausverwaltung bzw. Eigentümer:innen und TNG-Mitarbeiter:innen festgelegt und protokolliert.

 

Rechtslage beim Leitungsweg im Haus

Im Haus selbst gilt ebenfalls eine Duldungspflicht (§145 TKG): Wenn im Haus noch keine Glasfaser-Innenhausverkabelung vorhanden ist, können die Mieter:innen verlangen, dass der Innenausbau bis in die Wohnung gestattet wird. Voraussetzung ist, dass vorher ein Glasfaseranschluss durch die Mieter:innen beauftragt wurde.

Wie hoch sind die Kosten für den Glasfaseranschluss als Mieter:in?

Für Mieter:innen ist die Beauftragung eines Glasfaseranschlusses mit keinen baulichen Kosten verbunden. Der Bau des Hausanschlusses und der Innenhausverkabelung im allgemeinen Gebäudebereich (z. B. Keller, Treppenhaus) erfolgt durch TNG kostenfrei und wird nicht an die Mieter:innen weitergegeben.

Ist die Kostenumlage für Glasfaser auf den Mieter erlaubt?

Solange TNG die Kosten für den Ausbau und die Innenhausverkabelung übernommen hat, dürfen Eigentümer:innen oder Hausverwaltungen diese nicht nachträglich auf Sie als Mieter:in umlegen. Für Sie als Mieter:in entstehen somit ausschließlich die monatlichen Tarifkosten – und zwar erst ab erfolgreicher Aktivierung des Anschlusses und nur für die Dauer Ihres Vertrags.

 

Verkabelung innerhalb der Wohnung

Wenn in Ihrer Wohnung zusätzlich eine Verkabelung notwendig ist, z. B. vom Glasfasermodem (ONT) zum Router – so können hierfür Kosten anfallen, die Sie als Mieter:in eventuell übernehmen müssen. Am besten besprechen Sie diesen Punkt ebenfalls mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihren Vermieter:innen.

An dieser Stelle ein Tipp: Bei der Wahl des Standorts von Glasfasermodem (ONT) und Router ist zu beachten, dass jeweils eine Steckdose für die Geräte benötigt wird und dass der Router möglichst zentral in Ihren Wohnräumen platziert sein sollte – um ein optimales WLAN-Signal zu gewährleisten. Eine Verkabelung in der Wohnung kann daher sinnvoll sein, um die volle Leistung der Glasfaserverbindung zu nutzen.

Unsere Glasfasertarife im Mehrfamilienhaus

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smart1000

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Kontakt

Sie haben weitere Fragen zum Thema Glasfaser in der Mietwohnung oder möchten dass die Kollegen aus unserem Team Wohnungswirtschaft Kontakt zu Ihren Vermieter:innen oder der Hausverwaltung aufnehmen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail an immo@tng.de.

Team Wohnungswirtschaft kontaktieren

Wir unterstützen Sie dabei, Glasfaser in Ihre Mietwohnung zu bringen

Wenn Sie uns die Kontaktdaten Ihrer Hausverwaltung oder der Eigentümer:innen Ihres Wohngebäudes zukommen lassen, nehmen wir gern Kontakt auf und stehen bei  Themen wie Hausanschluss und Innenhausverkabelung beratend zur Seite. Bei Interesse unterbreiten wir ein entsprechendes Angebot. Selbstverständlich sichern wir zu, dass der Umfang der Baumaßnahmen sowohl auf dem Grundstück als auch im Gebäude so gering wie möglich gehalten wird.

Jetzt Glasfaser für Ihre Mietwohnung beauftragen

Alle Fragen sind beanwortet und es kann losgehen? Dann bestellen Sie Ihren neuen Glasfaseranschluss ganz einfach telefonisch an unserer Bestellhotline 0431 530 50 400 oder Sie schließen Ihren Vertrag online ab.

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Glasfaser in der Mietwohnung | Glasfaserguide

Glasfaser in der Mietwohnung | Glasfaserguide

Häufige Fragen und Antworten

  • Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Außer mir möchte keiner der Nachbarn Glasfaser haben. Kann ich trotzdem angeschlossen werden?

    Ja, Ihr Glasfaser-Antrag ist dafür ausreichend, dass Sie angeschlossen werden.

  • Wie sieht der Ablauf bei einem Mehrfamilienhaus aus?

    Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern können einen Glasfaseranschluss bei uns bestellen. Im Rahmen einer vor-Ort-Begehung wird in Abstimmung mit dem Eigentümer die genaue Vorgehensweise zum Ausbau besprochen. Damit das Signal uneingeschränkt in jeder Wohneinheit genutzt werden kann, wird die Glasfaser-Innenhausverkabelung empfohlen, um nicht auf den letzten Metern bis in die Wohnung wichtige Bandbreiten zu verlieren.

  • Kann ich als Mieter:in Glasfaser nutzen?

    Damit das Highspeed-Internet via Glasfaser wirklich bei Ihnen am Endgerät ankommt, muss das Glasfaserkabel vom Hausanschluss (Netzebene 3) im Inneren des Mehrfamilienhauses bis in Ihre Wohnung (Netzebene 4) gelegt werden. Hierfür stehen wir als Netzbetreiber Hausverwaltungen, Eigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften gerne beratend zur Verfügung. Im Telekommunikationsgesetz wird geregelt, auf welche Rechtslage Sie sich als Mieter:in berufen können. Mehr dazu finden Sie auf unserer Themenseite "Glasfaser in der Mietwohnung".

  • Wieso ist die Innenhausverkabelung besonders bei Mehrfamilienhäusern wichtig?

    Bei Mehrfamilienhäusern ist die Innenhausverkabelung wichtig für eine stabile Internetanbindung in jede Wohneinheit. Nur so kommt die volle Bandbreite garantiert in jeder Wohneinheit an. Hierzu sollte in jeder Wohnung ein eigener ONT installiert werden.

  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs

    Inzwischen wird internetbasiertes Fernsehen von fast jedem fünften Haushalt in Deutschland genutzt – mit steigender Tendenz. Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber den Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs beschlossen.

    Seit Jahrzehnten war es Realität, dass die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung mit einem Anbieter für Kabelfernsehen einen Sammelvertrag über mehrere Jahre für alle Wohneinheiten zu relativ günstigen Konditionen abschließt. Die anfallenden Kosten werden dann auf die Mieter:innen umgelegt. Wollten Mieter:innen allerdings nur digitales Fernsehen nutzen, mussten die monatlichen Kabelgebühren von 10 bis 15 Euro trotzdem entrichtet werden. Die Streichung dieses Nebenkostenprivilegs zum 01. Juli 2024 bietet Ihnen auch die Möglichkeit, selbst das Angebot auszuwählen. An diesem Punkt müssen Sie selbst aktiv werden und sich kümmern. Doppelte Gebühren fallen so nicht mehr an.

    Wenn Sie sich über die Zusatzoption für digitales Fernsehen über waipu.tv in einem TNG-Vertrag interessieren, gibt es hier weitere Informationen.

*Das Angebot für die Glasfasertarife smart300, surf1000, smart1000, family1000 und max1000 bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. · Router zubuchbar für 4,95€ mtl., bei family1000 und max1000 inklusive. · Bereitstellung einmalig 79,95 €. · smart300: 6 Monate 19,95 € mtl., ab dem 7. Monat 29,95 € mtl. · surf1000: 6 Monate 19,95 € mtl., ab dem 7. Monat 39,95 € mtl. · smart1000: 6 Monate 19,95 € mtl., ab dem 7. Monat 44,95 € mtl. · family1000: 6 Monate 19,95 € mtl., ab dem 7. Monat 54,95 € mtl. · max1000: 6 Monate 19,95 € mtl., ab dem 7. Monat 74,95 € mtl. · Neukundenrabatt (für smart300, surf1000, smart1000, family1000 und max1000) und Wechselgarantie (für family1000 und max1000) gelten innerhalb der ersten sechs Monate nach Aktivierung. Im Rahmen der Wechselgarantie ist ein Wechsel zu einem anderen Tarif innerhalb der Tariffamilie einmalig möglich.

1surf1000 beinhaltet einen auf Glasfaser (FTTH) basierenden Internetanschluss mit einer maximalen Downloadgeschwindigkeit von 1.000 Mbit/s und einer Uploadgeschwindigkeit von maximal 100 Mbit/s. Weiterhin ist ein Telefonanschluss mit einem Gesprächskanal enthalten, mittels welchem Gespräche ab 1,8 Cent/Min. geführt werden können. Der Tarif surf1000 kostet in den ersten sechs Monaten nach Aktivierung 19,95 € mtl. und ab dem siebten Monat 39,95 € mtl. Ein Router zur Nutzung des Anschlusses kann für die Dauer des Vertragsverhältnisses für 4,95 € mtl. gemietet werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Das Bereitstellungsentgelt beträgt einmalig 79,95 €. Weitere Features wie waipu.tv können kostenpflichtig hinzugebucht werden. Einzelheiten zum Produkt und zu den buchbaren Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Preisliste, dem Produktinformationsblatt und den AGB.

2smart1000 beinhaltet einen auf Glasfaser (FTTH) basierenden Internetanschluss mit einer maximalen Downloadgeschwindigkeit von 1.000 Mbit/s und einer Uploadgeschwindigkeit von maximal 200 Mbit/s. Weiterhin ist ein Telefonanschluss inkl. einer inländischen Festnetz-Flatrate und einem Gesprächskanal enthalten. Der Tarif smart1000 kostet in den ersten sechs Monaten nach Aktivierung 19,95 € mtl. und ab dem siebten Monat 44,95 € mtl. Ein Router zur Nutzung des Anschlusses kann für die Dauer des Vertragsverhältnisses für 4,95 € mtl. gemietet werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Das Bereitstellungsentgelt beträgt einmalig 79,95 €. Weitere Features wie waipu.tv können kostenpflichtig hinzugebucht werden. Einzelheiten zum Produkt und zu den buchbaren Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Preisliste, dem Produktinformationsblatt und den AGB.

3family1000 beinhaltet einen auf Glasfaser (FTTH) basierenden Internetanschluss mit einer maximalen Downloadgeschwindigkeit von 1.000 Mbit/s und einer Uploadgeschwindigkeit von maximal 300 Mbit/s. Weiterhin ist ein Telefonanschluss inkl. einer inländischen Festnetz- und Mobilfunk-Flatrate und zwei Gesprächskanälen enthalten. Der Tarif family1000 kostet in den ersten sechs Monaten nach Aktivierung 19,95 € mtl. und ab dem siebten Monat 54,95 € mtl. Ein Router zur Nutzung des Anschlusses ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses inkludiert. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate, wobei innerhalb der ersten sechs Monate nach Aktivierung ein Tarifdowngrade kundenseitig beauftragt werden kann. Das Bereitstellungsentgelt beträgt einmalig 79,95 €. Weitere Features wie waipu.tv können kostenpflichtig hinzugebucht werden. Einzelheiten zum Produkt und zu den buchbaren Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Preisliste, dem Produktinformationsblatt und den AGB.

4max1000 beinhaltet einen auf Glasfaser (FTTH) basierenden Internetanschluss mit einer maximalen Downloadgeschwindigkeit von 1.000 Mbit/s und einer Uploadgeschwindigkeit von maximal 1.000 Mbit/s. Weiterhin ist ein Telefonanschluss inkl. einer inländischen Festnetz- und Mobilfunk-Flatrate und zwei Gesprächskanälen enthalten. Der Tarif max1000 kostet in den ersten sechs Monaten nach Aktivierung 19,95 € mtl. und ab dem siebten Monat 74,95 € mtl. Ein Router zur Nutzung des Anschlusses ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses inkludiert. Zusätzlich ist eine Anschlussüberwachung enthalten. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate, wobei innerhalb der ersten sechs Monate nach Aktivierung ein Tarifdowngrade kundenseitig beauftragt werden kann. Das Bereitstellungsentgelt beträgt einmalig 79,95 €. Weitere Features wie waipu.tv können kostenpflichtig hinzugebucht werden. Einzelheiten zum Produkt und zu den buchbaren Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Preisliste, dem Produktinformationsblatt und den AGB.

6smart300 beinhaltet einen auf Glasfaser (FTTH) basierenden Internetanschluss mit einer maximalen Downloadgeschwindigkeit von 300 Mbit/s und einer Uploadgeschwindigkeit von maximal 75 Mbit/s. Weiterhin ist ein Telefonanschluss inkl. einer inländischen Festnetz-Flatrate und einem Gesprächskanal enthalten. Der Tarif smart300 kostet in den ersten sechs Monaten nach Aktivierung 19,95 € mtl. und ab dem siebten Monat 29,95 € mtl. Ein Router zur Nutzung des Anschlusses kann für die Dauer des Vertragsverhältnisses für 4,95 € mtl. gemietet werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Das Bereitstellungsentgelt beträgt einmalig 79,95 €. Weitere Features wie waipu.tv können kostenpflichtig hinzugebucht werden. Einzelheiten zum Produkt und zu den buchbaren Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Preisliste, dem Produktinformationsblatt und den AGB.

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