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Hausanschluss

Mit Glasfaser machen Sie Ihr Zuhause für sich und Ihre Familie fit für die Zukunft.

Warum überhaupt Glasfaser?

Blitzschnelles Surfen, ruckelfreies Streaming und eine perfekte Verbindung fürs Homeoffice: Das ist mit unserem Glasfaseranschluss problemlos möglich. Die Anforderungen an die Internetverbindung werden sogar noch zunehmen, denken Sie nur an Telemedizin, E-Schooling oder Smart Home-Geräte. Mit uns können Sie der digitalen Zukunft entspannt entgegenblicken!

Volle Leistung in allen Tarifen

Download (Mbit/s)
Upload (Mbit/s)
Internet-Flatrate
Telefonanschluss
Glasfasermodem (ONT) info
FRITZ!Box Router FRITZ!Box Router info
Festnetz-Flatrate
Mobil-Flatrate info
2. Telefonleitung info
Wechselgarantie info
VIP-Kundenservice info
Produktinformationsblatt info

surf1000

6 Monate
19,95 €1
Ab dem 7. Monat
39,95 €
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Glasfasermodem (ONT) info
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FRITZ!Box Router
+4,95 €/Monat info
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smart1000

6 Monate
19,95 €2
Ab dem 7. Monat
44,95 €
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200 Mbit/s Upload
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FRITZ!Box Router
+4,95 €/Monat info
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Wechseln? Das übernehmen wir für Sie!

Unser Anbieterwechsel-Service

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Vorteil 1: Kündigungsservice
Wir übernehmen die Kündigung beim Alt-Anbieter in Ihrem Namen - Sie sparen sich nerviges Warten in der Hotline und Papierkram.
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Vorteil 2: Keine Ausfallzeiten
Wir stimmen den Kündigungstermin Ihres alten Vertrages und den Aktivierungstermin des neuen Glasfaseranschlusses aufeinander ab.
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Vorteil 3: Keine doppelten Kosten
Sie zahlen die Tarifgebühren Ihres neuen Anschlusses erst, wenn er aktiviert wurde und Sie die Leistung in Anspruch nehmen.
Glasfaserguide | Der Wechsel zu Glasfaser

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Frau bestellt Glasfaser

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Antworten auf häufige Kundenfragen

  • Wer kündigt meinen bisherigen Vertrag?
    Gern übernehmen wir für Sie alle Formalitäten mit Ihrem bisherigen Anbieter. Damit wir Ihren aktuellen Telefonanschluss kündigen und Ihre jetzigen Rufnummern übernehmen können, benötigen wir von Ihnen lediglich einen Anbieterwechselauftrag (Portierung). Sie können den Anbieterwechsel auch noch nachträglich beauftragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie im Bestellvorgang den Anbieterwechsel direkt mit beauftragen. 
    Sollten Sie für Internet, Kabel-TV oder Preselection zusätzlich Verträge bei anderen Anbietern haben, müssen Sie diese Verträge selbst kündigen. Reichen Sie jedoch diese Kündigungen unbedingt erst ein, nachdem wir Ihnen einen voraussichtlichen Anschlusstermin mitgeteilt haben.
    Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie jetzt keine Vertragsverlängerungen durch z. B. Tarifwechsel eingehen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre E-Mail Adresse nicht mitnehmen können und diese bei Ihrem alten Anbieter verbleibt. Bei den meisten Anbietern können Sie Ihre E-Mail Adresse jedoch weiternutzen. Hier reicht der Besuch im Kundenzentrum oder ein Anruf bei der Kundenhotline, um Ihre E-Mail Adresse auch ohne Vertrag beim Altanbieter nutzbar zu machen.
    Bitte lassen Sie sich in dem Gespräch mit dem Altanbieter auf keine Vertragsänderung oder -verlängerung ein.
    Adressen von sogenannten Freemail-Anbietern (z.B. GMX, Google, Yahoo) können weiter genutzt werden.
  • Wann wird mein alter Vertrag gekündigt?

    Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, werden wir den Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter erst dann kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik an Ihrem Standort gewährleistet ist.

    Alles rund ums Thema Anbieterwechsel erfahren Sie auf unserer Informationsseite. 

  • Ab wann muss ich für meinen TNG-Glasfaseranschluss zahlen?

    Sie müssen erst dann für den Glasfaseranschluss zahlen, wenn Ihr bisheriger Vertrag beendet ist und Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen. 

  • Wie kann ich doppelte Kosten vermeiden, wenn alter und neuer Vertrag gleichzeitig laufen?
    Im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 wird die Versorgungsverpflichtung geregelt.
    Wenn Sie einen Anbieterwechsel beauftragt haben, Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter jedoch endet, muss dieser Sie solange weiterversorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zu TNG geklärt sind.
    Am Tag der Umschaltung kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
    Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.
  • Verliere ich nach Kündigung meines bisherigen Anschlusses auch die Berechtigung für mein E-Mail-Konto?
    Wenn Sie einen Anschluss und dazu auch ein E-Mail-Postfach bei einem anderen Anbieter (zum Beispiel Anschluss und E-Mail-Postfach bei der Telekom) haben, können Sie auch nach Ihrer Kündigung sämtliche Daten sichern. Dazu müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse rechtzeitig (nach Kündigung) in ein Freemail-Postfach umwandeln.
    Schauen Sie dafür einmal in die FAQ Ihres bisherigen Anbieters. Als Telekomkunde schauen Sie beispielsweise auf der Seite https://www.telekom.de/hilfe/apps-dienste/e-mail/konto/adresse-behalten
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