Erhalten Sie alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Glasfaser.
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Z.B. „Rechnung“, „Glasfaseranschluss“ oder „Grundstück“.
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Z.B. „Rechnung“, „Glasfaseranschluss“ oder „Grundstück“.
Die Daten werden nicht mehr wie bei Kupferkabeln elektrisch übertragen, sondern nahezu verlustfrei mittels Lichtwellen. Dabei ist das Potential der Übertragungsleistung noch nicht annähernd erreicht – die Glasfasernetze können Daten bis zu einem Gigabit pro Sekunde und mehr übertragen. Darum gilt Glasfaser als besonders zukunftssicher.
Störungen durch elektromagnetische Felder treten ebenfalls bei Glasfaserkabeln nicht auf, da sie nicht unter Strom stehen. Das übertragene Signal ist also deutlich stabiler.
Alle Informationen finden Sie auf den jeweiligen Projektseiten unter dem Reiter Glasfaser sowie auf unserer Facebook-Seite, unserem Glasfaser-Blog sowie auf unserem YouTube-Kanal.
Ein Glasfaseranschluss ist auch für diejenigen interessant, die das Internet nicht selber nutzen, aber eine Immobilie besitzen. Ein Glasfaseranschluss ist nicht nur ein Standortfaktor für die Gemeinde, sondern steigert auch den Wert der eigenen Immobilie. Außerdem ermöglicht es nachfolgenden Generationen die Nutzung des hochmodernen Anschlusses. Je später ein Glasfaseranschluss während eines Ausbauprojekts beauftragt wird, desto teurer wird er, da sich der Aufwand in der Planung und Ausführung mit Fortschreiten des Projektes erhöht.
Jedes Glasfaserprojekt durchläuft vier Phasen. Einzelheiten dazu finden Sie in unserem Projektverlauf.
Alle Einwohner eines Aktionsgebietes haben im jeweiligen Vorvermarktungszeitraum die Chance, den Glasfaseranschluss zu vergünstigten Konditionen zu erhalten. Eine Übersicht der aktuellen Aktionsgebiete mit den entsprechenden Angeboten finden Sie auf den jeweiligen Glasfaser-Projektseiten. Der Preis für den Glasfaser-Hausanschluss ist jeweils nur in Verbindung mit einem Glasfaservertrag von TNG gültig.
Ja, Sie können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt für einen Glasfaseranschluss entscheiden. Allerdings wird der Hausanschluss während der Vermarktung in vielen Projekten durch ein Aktionsangebot vergünstigt oder sogar kostenlos angeboten. Nach der Vermarktungsphase entsteht ein erhöhter Aufwand in der Planung und Ausführung Ihres Glasfaseranschlusses, sodass ein nachträglicher Ausbau somit gebührenpflichtig wird. Der Preis für den Glasfaser-Hausanschluss ist zudem nur in Verbindung mit einem Glasfaservertrag von TNG gültig. Die Anschaltkosten variieren je nach Projekt. Bitte schauen Sie dafür jeweils auf der Projektseite für Ihr Gebiet. Eine Übersicht unserer Glasfaserprojekte finden Sie hier.
Da Geschäftskunden immer eine individuelle Beratung benötigen, bitten wir Sie, uns direkt zu kontaktieren. Informationen zur Verfügbarkeit und unseren Standard-Geschäftskundenprodukten finden Sie hier. Unser Geschäftskunden-Vertrieb berät Sie auch gern in einem persönlichen Gespräch!
Die Zweckverbände in Ostholstein, der Mittleren Geest, der Probstei sowie in Südangeln und auch die Stadtwerke Soltau haben den öffentlichen Auftrag, in unterversorgten Teilen der jeweiligen Gemeinden ein Glasfasernetz zu bauen. Die unterversorgten Gemeindeteile, die sogenannten weißen Flecken, verfügen über eine Bandbreite < 30 Mbit/s. Gemeindeteile, in denen eine höhere Bandbreite verfügbar ist, heißen schwarze Flecken und dürfen nicht im Rahmen des geförderten Projekts ausgebaut werden. TNG wird jedoch in diesen gut versorgten Gebieten prüfen, ob ein eigenes Glasfasernetz errichtet und betrieben werden kann, wenn der Gesamtausbau in den jeweiligen Gemeinden erfolgt und die Quote in den "schwarzen“ Gemeindeteilen dies zulässt.
Grundsätzlich sollten alle Bewohner in den schwarzen Flecken bei Interesse einen TNG-Vertrag abschließen. Es ist durchaus möglich, dass in den gut versorgten Gemeindeteilen (schwarze Flecken) Straßenzüge, Siedlungen und auch einzelne Haushalte schlechter versorgt sind und damit zu den weißen Flecken zählen. Generell können Haushalte aus den schwarzen Flecken nicht über die kommunalen Netze versorgt werden. Ein Vertrag wäre somit gegenstandslos. TNG wird jedoch diese Verträge über ein eigenes Glasfasernetz berücksichtigen, wenn der Gesamtausbau in der Gemeinde erfolgt und die Quote in den "schwarzen“ Gemeindeteilen dies zulässt.
Zur Finanzierung des Glasfasernetzes erhalten die Zweckverbände Zuschüsse vom Bund. Diese Infrastrukturzuschüsse setzen voraus, dass das Glasfasernetz nach den Regeln der Bezuschussung gebaut wird (Materialkonzept des Bundes u. ä.). Dazu gehört auch, dass die Bezuschussung nur für infrastrukturschwache Gebiete mit einer Bandbreitenverfügbarkeit < 30 Mbit/s verwendet wird.
Online:
Am schnellsten geht es online unter www.tng.de/onlinebestellung. Geben Sie alle Vertragsdaten bequem von zu Hause aus ein und erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Über die Post:
Bitte senden Sie uns das Auftragsformular sowie den Anbieterwechselauftrag auf dem Postweg zu. Alle Formulare finden Sie online im Downloadbereich. Gern senden wir Ihnen auf Wunsch alle Vertragsunterlagen auch per Post zu, rufen Sie uns einfach unter 0431 908 908 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@tng.de.
1. Auftragsformular
Bestellen Sie das gewünschte Glasfaserprodukt. Bitte beachten Sie, dass wir sowohl für die Einzugsermächtigung als auch für die Auftragserteilung jeweils eine Unterschrift von Ihnen benötigen.
2. Anbieterwechselauftrag (Portierung)
Mit diesem Dokument beauftragen Sie uns, Ihren Telefonanschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter zu kündigen und Ihre bisherigen Telefonnummern zu übernehmen. Bitte achten Sie darauf, die gleiche Person und Adresse anzugeben, über die Ihr bisheriger Telefonanschluss läuft (erkennbar auf Ihrer letzten Telefonrechnung). Wenn dem Vertrag ein Internet oder TV-Angebot zugeordnet ist, wird dieser ebenfalls gekündigt. Sollten Sie einen zusätzlichen Internetanbieter oder TV-Anbieter haben, so müssen Sie diese Verträge eigenständig kündigen.
Alle Formulare finden Sie online im Downloadbereich.
Gern übernehmen wir für Sie alle Formalitäten mit Ihrem bisherigen Anbieter. Damit wir Ihren aktuellen Telefonanschluss kündigen und Ihre jetzigen Rufnummern übernehmen können, benötigen wir von Ihnen lediglich einen ausgefüllten Anbieterwechselauftrag (Portierung). Sollten Sie für Internet, Kabel-TV oder Preselection zusätzlich Verträge bei anderen Anbietern haben, müssen Sie diese Verträge selbst kündigen. Reichen Sie jedoch diese Kündigungen unbedingt erst ein, nachdem wir Ihnen einen voraussichtlichen Anschlusstermin mitgeteilt haben.
Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie jetzt keine Vertragsverlängerungen durch z. B. Tarifwechsel eingehen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre E-Mail Adresse nicht mitnehmen können und diese bei Ihrem alten Anbieter verbleibt. Bei den meisten Anbietern können Sie Ihre E-Mail Adresse jedoch weiternutzen. Hier reicht der Besuch im Kundenzentrum oder ein Anruf bei der Kundenhotline, um Ihre E-Mail Adresse auch ohne Vertrag beim Altanbieter nutzbar zu machen. Bitte lassen Sie sich in dem Gespräch mit dem Altanbieter auf keine Vertragsänderung oder -verlängerung ein. Adressen von sogenannten Freemail-Anbietern (z.B. GMX, Google, Yahoo) können weiter genutzt werden.
Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, werden wir den Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter erst dann kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik an Ihrem Standort gewährleistet ist.
Sie müssen erst dann für den Glasfaseranschluss zahlen, wenn Ihr bisheriger Vertrag beendet ist und Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Anschluss bereitgestellt wurde und die Rufnummer(n) vom vorherigen Anbieter portiert wurden. Für eine Übertragung Ihrer bisherigen Rufnummer(n) auf Ihren TNG-Vertrag benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes Anbieterwechselformular, oder Sie geben den Anbieterwechsel direkt bei Ihrer Onlinebestellung an.
Ja, Sie können Ihre Rufnummern behalten. Damit wir Ihre aktuellen Rufnummern übernehmen können, benötigen wir von Ihnen lediglich einen ausgefüllten Anbieterwechselauftrag (Portierung). Es ist jedoch möglich, dass Ihr Altanbieter eine Bearbeitungsgebühr erhebt.
Nein. Der Anschluss bei der TNG Stadtnetz GmbH wird Ihnen erst dann in Rechnung gestellt, wenn Sie an das Glasfasernetz angeschlossen sind und die Portierung, sofern der Anbieterwechselauftrag bei uns eingereicht wurde, abgeschlossen ist. Bei der Bereitstellung des TNG-Glasfaserangebots kündigt TNG bei Ihrem alten Anbieter. Dies sichert eine lückenlose Versorgung und verhindert zugleich das Zahlen von doppelten Entgelten.
Sofern Sie zusätzlich für Internet, Kabel-TV oder Preselection Verträge bei einem anderen Anbieter gewählt haben, müssen Sie diese zusätzlichen Verträge dann bei dem jeweiligen Anbieter selbst kündigen. Aber warten Sie hiermit bitte, bis wir Ihnen einen voraussichtlichen Anschlusstermin nennen.
Im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 wird die Versorgungsverpflichtung geregelt.
Wenn Sie einen Anbieterwechsel beauftragt haben, Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter jedoch endet, muss dieser Sie solange weiterversorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zu TNG geklärt sind.
Am Tag der Umschaltung kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Nein, Sie können alle Optionen auch nachträglich noch bei uns beauftragen.
Der Übergangstarif Telefon + Internet 16 Übergang richtet sich an folgende Glasfaserkunden / Interessenten, bei denen der Glasfaseranschluss noch nicht gebaut bzw. aktiv ist:
- Der bisherige Anbieter hat den Anschluss des Kunden gekündigt.
- Der Kunde hat den Anschluss selber beim bisherigen Anbieter gekündigt.
- Der Kunde möchte seinen Anschluss mindestens 6 Monate vor dem geplanten Glasfaser-Bereitstellungstermin beim bisherigen Anbieter selber kündigen
- Die Vertragslaufzeit beim bisherigen Anbieter endet bald und es droht eine automatische Verlängerung der Vertragsbindung von mindestens sechs Monaten über den geplanten Glasfaser-Bereitstellungstermin hinaus.
- Neukunden, die mindestens sechs Monate vor dem geplanten Glasfaser-Bereitstellungstermin bereits TNG-Kunde werden möchten.
Sie können auch während Ihrer Vertragslaufzeit kostenlos in ein höherwertiges Produkt wechseln. Der Wechsel kann zum nächsten Monat erfolgen, solange Sie uns in der ersten Woche des bestehenden Monats den Wechselauftrag zukommen lassen. Bei einem Produktwechsel haben Sie eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
Mit Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie selbstverständlich den TNG-Anschluss kündigen und wieder einen kupferbasierten Anschluss bei einem anderen Anbieter beauftragen. In Zukunft wird es auch möglich sein, die bestehenden Glasfasernetze über andere Anbieter zu nutzen. Fragen Sie Ihren gewünschten Anbieter, ob diese Verfügbarkeit vorliegt.
Wenn Sie einen Anschluss und dazu auch ein E-Mail-Postfach bei einem anderen Anbieter (zum Beispiel Anschluss und E-Mail-Postfach bei der Telekom) haben, können Sie auch nach Ihrer Kündigung sämtliche Daten sichern. Dazu müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse rechtzeitig (nach Kündigung) in ein Freemail-Postfach umwandeln.
Schauen Sie dafür einmal in die FAQ Ihres bisherigen Anbieters. Als Telekomkunde schauen Sie beispielsweise auf der Seite http://telekom.de/telekom-login-behalten.
Falls Ihnen niemand weiterhelfen kann, können Sie sich gern an die Kunden-Hotline der TNG unter 0431 908 908 wenden.
Ja, Ihr Glasfaser-Antrag ist dafür ausreichend, dass Sie angeschlossen werden.
Ja, das ist möglich. Jeder Kunden surft über seinen eignen Glasfaseranschluss, sodass jeder sein bestelltes Glasfaserprodukt mit der gewünschten Bandbreite erhält. Für die Glasfaser-Innenhausverkabelung ist der Hauseigentümer verantwortlich.
Sollte Ihr Mieter sich für eine leistungsstarke Zukunft mit Glasfaser entscheiden, schließt er selbst den Vertrag über ein Glasfaserprodukt mit uns ab. Zieht Ihr Mieter aus, kann der Nachmieter den Anschluss weiter nutzen. Dafür muss der Nachmieter lediglich einen neuen Glasfaser-Vertrag mit der TNG abschließen.
Des Weiteren ist der Hauseigentümer für die Glasfaser-Innenhausverkabelung verantwortlich, d. h. das Verlegen einer Glasfaserleitung vom Hausübergabepunkt im Keller bis in jede Wohnung.
Für die Gebiete Ostholstein, Probstei, Südangeln und die Mittlere Geest kann ein entsprechendes Angebot bei der TNG angefordert werden.
MieterInnen in Mehrfamilienhäusern können ein ausgefülltes Auftragsformular bei uns einreichen. Im Rahmen einer vor-Ort-Begehung wird in Abstimmung mit dem Eigentümer die genaue Vorgehensweise zum Ausbau besprochen. Damit das Signal uneingeschränkt in jeder Wohneinheit genutzt werden kann, wird die Glasfaser-Innenhausverkabelung empfohlen, um nicht auf den letzten Metern bis in die Wohnung wichtige Bandbreiten zu verlieren.
Um Ihr Haus an das Glasfasernetz anschließen zu können, benötigen wir mindestens einen Glasfaser-Vertrag. Überzeugen Sie somit mindestens einen Ihrer Mieter von den vielen Vorteilen der leistungsstarken Glasfasertechnik.
Ist der Glasfaser-Hausanschluss gelegt, können die Mieter auch im Anschluss noch einen Vertrag einreichen. Es muss dann nur für die entsprechende Innenhausverkabelung gesorgt werden. Der Hausanschluss selbst bietet genug freie Glasfaser-Leitungen für die Mieter. Für eine nachträgliche Installation können zusätzliche Kosten auf den Eigentümer zukommen.
Nach Möglichkeit werden schon vorhandene Leerrohre benutzt, um die Glasfaserkabel in der Gemeinde zu verlegen. Wo auf solche Rohre nicht zurückgegriffen werden kann, müssen neue Rohre verlegt werden. Dazu werden kleine Schächte gegraben und im selben Schritt werden dann auch die Rohre verlegt. Außerdem wird noch ein Point of Presence gebaut, welcher die Anbindung an das Netz ermöglicht. Zusätzlich zu dem Point of Presence werden möglicherweise auch noch Kabelverzweiger aufgestellt, die die Verbindung der einzelnen Häuser zum Point of Presence regeln. Dies hängt von dem späteren Ausbaugebiet ab. Ist innerorts und außerorts ein durchgängiges Leerrohrnetz vorhanden, werden die Glasfaserkabel mit einem speziellen Verfahren in die Rohre eingeblasen.
Die Bauarbeiten werden nicht in allen Straßen gleichzeitig durchgeführt. Die Länge der einzelnen Bauabschnitte hängt von der jeweiligen Straßenlänge sowie den Gegebenheiten vor Ort (z.B. bereits vorhandene Leerrohre) ab.
Normalerweise ist der Graben 60 cm tief und 30 cm breit. Die Tiefe des Grabens kann allerdings variieren, da der Umfang der Baumaßnahmen von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort abhängig ist. Für eine komplette Wiederherstellung des vorgefundenen Ausgangszustandes sorgt das Bauunternehmen. Teilweise wird der Hausanschluss über eine Erdrakete unterirdisch vorbereitet, so dass die Oberflächen geschont werden. In diesem Fall wird lediglich an Ihrem Haus und an der Straße ein kleines Kopfloch geöffnet. Die notwendige Bohrung durch die Hauswand wird vom Keller oder Erdgeschoss aus gemacht. Das Bohrloch wird im nachhinein natürlich gas- und wasserdicht versiegelt. Schauen Sie dazu auch unseren Informationsfilm "Wie kommt die Glasfaser ins Haus".
Von der Ortstrasse führen kleine Röhrchen über Muffen zu den angeschlossenen Häusern.
Dies wird in der Regel über eine geschlossene Bauweise ermöglicht. Dabei werden Ihre Blumenbeete, Zäune oder Pflasterung geschont und bleiben somit intakt. Das benötigte Kopfloch an Ihrem Haus wird natürlich professionell wieder verschlossen.
Das TNG-Glasfaserkabel endet direkt am Netzabschlussgerät in Ihrem Haus.
Die Verlegung des Kabels sowie weitere Baumaßnahmen werden im Rahmen der technischen vor-Ort-Begehung besprochen. Die Hausbegehungen finden in der Tiefbauphase (Phase 5) statt, nachdem die Phasen 1 bis 4, also die Vermarktung, Auswertung, Planung und Beauftragung von Unternehmen, abgeschlossen wurde. Sobald der Ausbau bei Ihnen in der Straße startet, wird sich das zuständige Tiefbauunternehmen für die Hausbegehung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir empfehlen Netzwerkkabel, die mindestens dem CAT5-Standard oder höher entsprechen, um die gesamte Bandbreite für das Internet übertragen zu können. Sollten Sie größere Distanzen als 80 m über diese Verkabelung erreichen müssen, ist es ratsam, dies von einem Installationsbetrieb Ihrer Wahl durchführen zu lassen.
Ja, das von uns bereitgestellte Endgerät (z. B. die FRITZ!Box) enthält einen WLAN-Router. Sollten Sie einen eigenen Router einsetzen, so muss dieser WLAN unterstützen.
Bitte beachten Sie, dass das kabellose surfen stets als Notlösung betrachtet werden sollte, denn hierbei erleiden Sie im Gegenzug zum Surfen über ein Netzwerkkabel immer Geschwindigkeitseinbußen. Erfahren Sie hier, was das WLAN-Signal stören kann und wie Sie es verbessern können.
Ja. Sie haben die Möglichkeit, das Leerrohr auf Ihrem Grundstück eigenhändig zu verlegen. Die Eigenverlegung muss dann jedoch vollständig erfolgen.
Es ist nicht möglich, die Verlegung nur zum Teil selbst vorzunehmen, da es im Falle eines Defekts nicht möglich ist, den Übergang des Gewährleistungsanspruches zwischen den einzelnen Teilstücken klar abzugrenzen und somit keine Gewährleistung auf die Arbeiten des ausführenden Tiefbauunternehmens gegeben werden kann.
Für den vollen Gewährleistungsanspruch sollten Sie die Arbeiten von dem vom Bauherrn beauftragten Tiefbauunternehmen vornehmen lassen.
Ab dem Netzabschlussgerät (direkt gegenüberliegend dem Hausdurchbruch) ist der Eigentümer des Hauses bzw. der Kunde für die weitere Innenhausverkabelung verantwortlich. Sie können somit selbst entscheiden, wer die Verkabelung vornimmt. Wir empfehlen Ihnen, alle Verkabelungsarbeiten von einem Fachmann ausführen zu lassen, um falsche Verkabelungen zu vermeiden und dadurch mögliche Übertragungsfehler auszuschließen. Sollten Störungen aufgrund mangelhafter Verkabelung auftreten, sind die dadurch resultierenden Entstörungseinsätze von TNG kostenpflichtig.
Voraussetzung für einen Glasfaserhausanschluss ist, dass TNG einen Kundenauftrag vorliegen hat. TNG ist nur für die aktive Technik bis zum Netzabschlussgerät verantwortlich. Ab dem Netzabschlussgerät (direkt gegenüberliegend dem Hausdurchbruch) ist der Eigentümer des Hauses für die weitere Innenhausverkabelung verantwortlich. Sie können jedoch jeden von Ihnen gewählten Innungsbetrieb eigenständig wählen. Wir empfehlen, in Einfamilienhäusern eine sogenannte CAT5 Verkabelung vorzunehmen (moderne Netzwerkkabel).
Um den zentralen Netzabschluss (ONT) an der Wand zu montieren, muss die Verbindung zum Abschlusspunkt Linientechnik (APL) hergestellt werden. Bei Einfamilienhäusern wird der ONT meist neben dem APL gesetzt und mittels Steckverbinder verbunden, doch bei Mehrfamilienhäusern ist es ratsam, jede Wohneinheit mit einem eigenen ONT auszustatten, damit die volle Bandbreite in jeder Wohneinheit ankommt. In solchen Fällen ist die Distanz zu groß und so muss die Glasfaser zwischen dem ONT und dem APL durch eine Innenhausverkabelung verlegt werden. Dies sollte vorab durchgeführt werden, denn andernfalls ist die Montage der ONT´s nicht korrekt ausführbar.
Bei Mehrfamilienhäusern ist die Innenhausverkabelung wichtig für eine stabile Internetanbindung in jede Wohneinheit. Nur so kommt die volle Bandbreite garantiert in jeder Wohneinheit an.
Ein Haus mit mindestens drei Wohneinheiten gilt als ein Mehrfamilienhaus.
Die Verkabelung ist nicht aufwendig, muss aber professionell durchgeführt werden, denn sie ist die Schnittstelle zwischen dem Hausübergabepunkt und dem Wohnungsnetz. Das Glasfasernetz endet mit dem Abschlusspunkt Linientechnik (APL) hinter der Hauseinführung. Von dort geht die Innenhausverkabelung mittels Steckverbinder LC-APC 8° weiter zum zentralen Netzabschluss Eingangsstecker SC-APC 8°. Soll der zentrale Netzabschluss an einem anderen Ort im Haus / in der Wohnung installiert werden, muss eine Single-Mode Glasfaser (G.652) verlegt werden.
Die NE 4 ist das Netz, das der Hauseigentümer verantwortet und den Abschnitt zwischen dem Hausübergabepunkt, dem sogenannten Abschlusspunkt Linientechnik (APL) und dem zentralen Netzabschluss (ONT) in der Wohnung beschreibt.
Die NE5 ist das Wohnungsnetz. Das Netz beginnt an einem zentralen Netzabschluss (ONT) in der Wohnung, der sich in unmittelbarer Nähe des Routers befindet. Von dort wird das Signal in die einzelnen Räume übertragen. Der ONT inklusive des Patchkabels wird vom Netzbetreiber, also der TNG bereitgestellt und installiert. Dieser wandelt das optische Licht der Glasfaser in elektrische Signale um, welche dann der FRITZ!Box zugeführt werden.
TNG empfiehlt seinen Kunden, immer einen Router zu verwenden, der gerade aktuell im Produktportfolio der TNG zu finden ist.
Wenn Sie einen eigenen Router für Ihren TNG-Glasfaseranschluss nutzen möchten, achten Sie bitte darauf, dass dieser auch kompatibel zu der TNG-Leistungsbeschreibung ist. Der Router muss für die Bandbreite geeignet sein, die an ihrem Anschluss geschaltet ist. Informationen dazu finden Sie in den Angaben des Herstellers. Ältere Geräte sind gegebenenfalls nicht kompatibel und unterstützen beispielsweise kein IPv6.
Technische Anforderungen an den Router:
Internet: Unterstützung von IPv4 sowie IPv6 LAN: 2 x 1000Base-T (2 x Gigabit-Ethernet)
Telefonie: Internettelefonie SIP-konform nach RFC 3261
Wireless: WLAN 802.11/b/g/n, (besser WLAN 802.11a/b/g/n/ac) simultan und WPA2-Verschlüsselung
Wir nutzen die Kombination aus zwei Geräten, um unseren Kund:innen maximale Routerfreiheit zu ermöglichen, sodass jede:r das Endgerät der eigenen Wahl nutzen kann.
Würden wir die Glasfaser ohne ONT (“Optical Network Termination”, das Netzabschlussgerät) zur Verfügung stellen, ist die Freiheit in der Routerwahl nicht mehr gewährleistet. Im Handel gibt es nur wenige Geräte, die ohne ONT auskommen und die unsere Kund:innen zu ihrer Zufriedenheit nutzen könnten.
Ein ausführliches Video zur Einrichtung Ihrer Fritz!Box 7590 für den Glasfaseranschluss finden Sie hier auf dem TNG YouTube-Kanal.
Alle Anleitungen zur Konfiguration finden Sie in unserem Downloadbereich.
Wenn Sie über das Internet fernsehen, wie z. B. mit waipu.tv, wird das Fernsehsignal über die bestellte Bandbreite bereitgestellt. Somit hat Ihre Bandbreite auch Einfluss auf das Fernsehsignal.
Ja, Sie können Ihr Telefon weiterhin einsetzen. Die gängigen Leistungsmerkmale werden auch weiterhin unterstützt. Sie benötigen hierzu jedoch einen Router, der über einen entsprechenden Anschluss verfügt (a/b und/oder S0-Schnittstelle). Möchten Sie mehrere Gespräche zeitgleich führen, müssen diese von TNG kostenpflichtig bereitgestellt werden.
Oft liefern selbstinitiierte Speedtests andere bzw. schlechtere Ergebnisse als die im Tarif gebuchte Geschwindigkeit. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Bevor Sie einen Techniker oder den TNG-Support kontaktieren, können Sie selbst die Fehlerquelle erörtern.
Wie das geht, zeigen wir Ihnen hier.