Muss ich einen bestimmten Anbieter wählen?

Nein, generell können Sie Ihre vorhandenen Kupfer- bzw. Koax-Leitungen und die entsprechenden Verträge weiterhin nutzen. Oft gibt es mit Wohnungswirtschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Rahmenverträge, mit denen die Mieter:innen durch den Abschluss bei dem ausbauenden Netzbetreiber günstige Glasfaser-Tarife buchen können.

Möchten Sie die volle Glasfaser-Bandbreite nutzen, können Sie hier die Verfügbarkeit an Ihrem Wohnort prüfen.

Häufige Fragen und Antworten

  • Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Außer mir möchte keiner der Nachbarn Glasfaser haben. Kann ich trotzdem angeschlossen werden?

    Ja, Ihr Glasfaser-Antrag ist dafür ausreichend, dass Sie angeschlossen werden.

  • Wie sieht der Ablauf bei einem Mehrfamilienhaus aus?

    Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern können einen Glasfaseranschluss bei uns bestellen. Im Rahmen einer vor-Ort-Begehung wird in Abstimmung mit dem Eigentümer die genaue Vorgehensweise zum Ausbau besprochen. Damit das Signal uneingeschränkt in jeder Wohneinheit genutzt werden kann, wird die Glasfaser-Innenhausverkabelung empfohlen, um nicht auf den letzten Metern bis in die Wohnung wichtige Bandbreiten zu verlieren.

  • Kann ich als Mieter:in Glasfaser nutzen?

    Damit das Highspeed-Internet via Glasfaser wirklich bei Ihnen am Endgerät ankommt, muss das Glasfaserkabel vom Hausanschluss (Netzebene 3) im Inneren des Mehrfamilienhauses bis in Ihre Wohnung (Netzebene 4) gelegt werden. Hierfür stehen wir als Netzbetreiber Hausverwaltungen, Eigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften gerne beratend zur Verfügung. Im Telekommunikationsgesetz wird geregelt, auf welche Rechtslage Sie sich als Mieter:in berufen können. Mehr dazu finden Sie auf unserer Themenseite "Glasfaser in der Mietwohnung".

  • Wieso ist die Innenhausverkabelung besonders bei Mehrfamilienhäusern wichtig?

    Bei Mehrfamilienhäusern ist die Innenhausverkabelung wichtig für eine stabile Internetanbindung in jede Wohneinheit. Nur so kommt die volle Bandbreite garantiert in jeder Wohneinheit an. Hierzu sollte in jeder Wohnung ein eigener ONT installiert werden.

  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs

    Inzwischen wird internetbasiertes Fernsehen von fast jedem fünften Haushalt in Deutschland genutzt – mit steigender Tendenz. Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber den Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs beschlossen.

    Seit Jahrzehnten war es Realität, dass die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung mit einem Anbieter für Kabelfernsehen einen Sammelvertrag über mehrere Jahre für alle Wohneinheiten zu relativ günstigen Konditionen abschließt. Die anfallenden Kosten werden dann auf die Mieter:innen umgelegt. Wollten Mieter:innen allerdings nur digitales Fernsehen nutzen, mussten die monatlichen Kabelgebühren von 10 bis 15 Euro trotzdem entrichtet werden. Die Streichung dieses Nebenkostenprivilegs zum 01. Juli 2024 bietet Ihnen auch die Möglichkeit, selbst das Angebot auszuwählen. An diesem Punkt müssen Sie selbst aktiv werden und sich kümmern. Doppelte Gebühren fallen so nicht mehr an.

    Wenn Sie sich über die Zusatzoption für digitales Fernsehen über waipu.tv in einem TNG-Vertrag interessieren, gibt es hier weitere Informationen.

Video Hilfe

Glasfaser in der Mietwohnung | Glasfaserguide

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