Warum wurde die Prämie abgelehnt, obwohl die geworbene Person einen Vertrag abgeschlossen hat und das Produkt nutzt?
Wenn die geworbene Person z. B. eine weitere Empfehlung von einer anderen Person erhält und stattdessen dieser folgt, so ist diese später erfolgte Aktion der Auslöser und die erste Empfehlung war nicht erfolgreich. Für jede geworbene Person kann die Empfehlungsprämie nur einmalig ausgezahlt werden. Außerdem sind ausschließlich Neukundenverträge gültig. D. h., wenn die geworbene Person zum Zeitpunkt der Empfehlung bereits Kund:In von TNG ist oder in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten davor Kund:in war, handelt es sich nicht um eine erfolgreiche Empfehlung, die mit einer Prämie belohnt wird. Verträge, die über einen anderen Weg als über die Website abgeschlossen wurden, können nicht berücksichtigt werden. Dies betrifft Verträge, die z. B. über einen der Kanäle Shop, Vertriebspartner, Außendienst, Post oder Telefon eingereicht werden.
Häufige Fragen und Antworten
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Wer kann wen werben?
Jeder kann jeden werben, unabhängig davon, ob man als Werber bereits Kund:In ist oder nicht. Der Geworbene darf zum Zeitpunkt der Empfehlung keine Kund:in von TNG sein.
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Wann und wie bekomme ich die Prämie?
Nachdem der Geworbene das Produkt online bestellt und TNG dies mit einer Auftragsbestätigung bestätigt hat, erhält die werbende Person die Prämie.
Hinweis: Die Auftragsbestätigung für den Anschluss muss bestätigt werden, allein die Auftragseingangsbestätigung reicht nicht aus!
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Kann die Prämie geteilt werden?
Beim Versand der Empfehlungsmail kann die Werber:in entscheiden, ob die Prämie 50/50 mit der geworbenen Person geteilt oder zu 100 % behalten werden soll.
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Kann ich mehrere Kund:innen werben?
Auf jeden Fall. Man kann mehrere Empfehlungen an potentielle Neukund:innen versenden. Bei mehreren erfolgreichen Empfehlungen erhöhen sich die Prämien entsprechend.
Hinweis: Ein und dieselbe potentielle Neukund:in kann nur einmal geworben werden.
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Sie haben weitere Fragen zum Empfehlerprogramm?
Kein Problem unser Partner Tellja steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Telefonisch: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr (Mit Ausnahme in Hessen geltender Feiertage sowie Heiligabend und Silvester)
Telefon: 069 8700 429 45
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