Häufige Fragen und Antworten
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Darf ich als Mieter:in Glasfaser in meiner Mietwohnung buchen?
Ja. Als Mieter:in dürfen Sie grundsätzlich selbst einen Telekommunikationsvertrag abschließen. Dazu gehört auch ein Glasfaseranschluss für Ihre Wohnung. In vielen Fällen können Sie den Anschluss ganz unkompliziert beauftragen, sofern in Ihrer Wohnung oder Ihrem Gebäude bereits Glasfaser verfügbar ist.
Sollten für den Ausbau oder die Installation Abstimmungen mit der Vermietung oder der Hausverwaltung notwendig sein, unterstützen wir Sie dabei gern. Wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte zu klären und begleiten Sie auf Wunsch auch bei der Kommunikation mit Ihrer Vermietung.
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Kann mein Vermieter:in Glasfaser verbieten?
In den meisten Fällen nicht ohne Weiteres. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) erleichtert den Ausbau von Glasfaser in Gebäuden und stärkt damit auch die Möglichkeiten für Mieter:innen, eine moderne Internetverbindung zu nutzen. Eigentümer:innen müssen bestimmte Maßnahmen zum Anschluss eines Gebäudes an das Glasfasernetz grundsätzlich dulden.
Das bedeutet: Wenn ein Glasfaseranschluss hergestellt werden soll, können Vermieter:innen diesen in der Regel nicht einfach untersagen. Für bauliche Maßnahmen im Gebäude – zum Beispiel die Verlegung der Leitung vom Hausanschluss bis in die Wohnung – ist jedoch eine Abstimmung mit der Vermietung oder der Hausverwaltung erforderlich.
Am besten sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrer Vermietung über Ihren Wunsch nach Glasfaser in Ihrer Mietwohnung. Wir unterstützen Sie dabei gern und helfen bei Bedarf auch bei der Abstimmung oder Klärung der nächsten Schritte.
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Wer zahlt Glasfaser im Mehrfamilienhaus – Mieter:in oder Vermieter:in?
Für Mieter:innen entstehen in der Regel nur die monatlichen Kosten für den gewählten Glasfasertarif. Der Hausanschluss sowie die Verkabelung in den allgemeinen Bereichen des Gebäudes werden beim Ausbau durch TNG übernommen und nicht auf einzelne Mieter:innen umgelegt.
Die monatlichen Kosten hängen vom gewählten Tarif und der Geschwindigkeit ab. Zum Start können Sie Glasfaser bereits ab 19,95 € pro Monat* testen – unabhängig vom Tarif.
Zusätzliche Kosten können nur in Einzelfällen entstehen, zum Beispiel wenn innerhalb Ihrer Wohnung noch eine zusätzliche Verkabelung erforderlich ist, etwa vom Glasfasermodem zum Router.
Das bedeutet für Sie:
Sie zahlen hauptsächlich Ihren Internet-Tarif – nicht den Ausbau des gesamten Hauses. -
Wie kommt Glasfaser in meine Mietwohnung?
Mit TNG wird die Glasfaserleitung direkt bis in Ihr Gebäude und weiter bis in Ihre Wohnung geführt. Dadurch erhalten Sie eine stabile Internetverbindung mit voller Leistung.
Der Anschluss funktioniert ganz einfach:
1. Glasfaser von der Straße ins Haus
Die Glasfaserleitung wird vom Netz bis zum Haus geführt und am Hausübergabepunkt (APL) angeschlossen.2. Verteilung im Gebäude
Über die Innenhausverkabelung wird die Glasfaser zu den einzelnen Wohnungen geleitet.3. Anschluss in Ihrer Wohnung
In Ihrer Wohnung wird ein Glasfasermodem (ONT) installiert und mit Ihrem Router verbunden.4. Internet nutzen
Ihre Geräte verbinden sich wie gewohnt über WLAN oder Netzwerkkabel mit dem Router.
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Wie kann ich als Mieter:in Glasfaseranschluss in meiner Wohnung beantragen?
Der Weg zu Glasfaser hängt davon ab, wie der Anschluss in Ihrem Mehrfamilienhaus aktuell aussieht. In vielen Fällen ist der Einstieg einfacher, als man denkt.
Situation 1: Glasfaseranschluss in der Wohnung vorhanden
Ist in Ihrer Mietwohnung bereits ein TNG-Glasfaseranschluss installiert, können Sie sofort starten. Wählen Sie einfach einen passenden Tarif und schließen Sie Ihren Vertrag online oder telefonisch ab. Bauarbeiten sind nicht erforderlich.Situation 2: Glasfaser in der Straße, aber Wohnung noch nicht angeschlossen
Wenn in der Straße Ihres Wohnhauses bereits eine TNG-Glasfaserleitung liegt, aber Ihr Wohngebäude noch nicht an das Glasfasernetz angeschlossen ist, können Sie für Ihre Wohnung den Ausbau des Glasfaseranschluss als Mieter:in beantragen.
Um die Glasfaserleitung von der Trasse bis in Ihre Wohnung zu verlegen, sind Baumaßnahmen auf dem Grundstück und am Gebäude der Eigentümer:innen erforderlich. Daher sollten Sie zunächst das Gespräch mit Vermieter:innen oder Hausverwaltung suchen und dort Ihren Wunsch äußern, dass Sie in Ihrer Mietwohnung Glasfaser nutzen möchten. Hierbei unterstützen wir Sie gern!
Situation 3: Glasfaser eines anderen Anbieters in der Wohnung. Sie wollen zu TNG wechseln.
Liegt bereits eine Glasfaserleitung eines anderen Anbieters im Gebäude, prüfen wir gern, welche Möglichkeiten es für einen Anschluss bei TNG gibt. Wenden Sie sich bitte an unsere Kollegen und nennen Sie uns relevante Informationen wie Adresse, Kontaktdaten von Eigentümer oder Hausverwaltung, aktueller Anbieter der Glasfaserleitung im Haus und ggf. sogar Nummer auf der Glasfaserdose in Ihrer Wohnung. -
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