Ich besitze ein Mehrfamilienhaus. Keiner meiner Mieter möchte einen Glasfaservertrag. Ich möchte mein Haus aber ans schnelle Glasfasernet anbinden lassen. Was kann ich tun?

Um Ihr Haus an das Glasfasernetz anschließen zu können, benötigen wir mindestens einen Glasfaser-Vertrag. Überzeugen Sie somit mindestens einen Ihrer Mieter:innen von den vielen Vorteilen der leistungsstarken Glasfasertechnik.

Vielleicht können Sie Ihre Mieter:Innen mithilfe folgender Argumente überzeugen?

  • Die Glasfaser-Tarife von TNG sind vergleichbar mit aktuellen DSL-Tarifen, es kommen in der Regel keine höheren monatlichen Kosten auf die Mieter:innen zu.
  • Egal ob Homeoffice, Streaming, Gaming oder Smart-Home: Egal was der Mitbewohner oder Nachbar im Internet macht – über eine Glasfaserleitung gehören Leistungsschwankungen der Vergangenheit an.
  • Keine Versorgungslücke: Der alte DSL-Anschluss wird erst deaktiviert, wenn der neue Glasfaseranschluss läuft.
  • Wir bei TNG übernehmen die Kündigung des Altvertrages und übernehmen die Rufnummernmitnahme, wenn dies gewünscht ist.

Häufige Fragen und Antworten

  • Wie bestelle ich einen Glasfaseranschluss?

    Online

    Am schnellsten geht es online unter www.tng.de/bestellen. Geben Sie alle Vertragsdaten bequem von zu Hause aus ein und erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

    Über unsere Bestellhotline

    Haben Sie vor dem Abschluss noch Fragen? Dann können Sie gerne auch unsere Bestellhotline nutzen. Unsere Kolleg:innen beraten Sie gerne.
    Tel. 0431 530 50 400

    Vor Ort

    In einem unserer Shops oder bei unseren Service-Partnern haben Sie ebenfalls die Möglichkeit einen Vertrag mit uns abzuschließen. 
  • Wer kündigt meinen bisherigen Vertrag?
    Gern übernehmen wir für Sie alle Formalitäten mit Ihrem bisherigen Anbieter. Damit wir Ihren aktuellen Telefonanschluss kündigen und Ihre jetzigen Rufnummern übernehmen können, benötigen wir von Ihnen lediglich einen Anbieterwechselauftrag (Portierung). Sie können den Anbieterwechsel auch noch nachträglich beauftragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie im Bestellvorgang den Anbieterwechsel direkt mit beauftragen. 
    Sollten Sie für Internet, Kabel-TV oder Preselection zusätzlich Verträge bei anderen Anbietern haben, müssen Sie diese Verträge selbst kündigen. Reichen Sie jedoch diese Kündigungen unbedingt erst ein, nachdem wir Ihnen einen voraussichtlichen Anschlusstermin mitgeteilt haben.
    Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie jetzt keine Vertragsverlängerungen durch z. B. Tarifwechsel eingehen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre E-Mail Adresse nicht mitnehmen können und diese bei Ihrem alten Anbieter verbleibt. Bei den meisten Anbietern können Sie Ihre E-Mail Adresse jedoch weiternutzen. Hier reicht der Besuch im Kundenzentrum oder ein Anruf bei der Kundenhotline, um Ihre E-Mail Adresse auch ohne Vertrag beim Altanbieter nutzbar zu machen.
    Bitte lassen Sie sich in dem Gespräch mit dem Altanbieter auf keine Vertragsänderung oder -verlängerung ein.
    Adressen von sogenannten Freemail-Anbietern (z.B. GMX, Google, Yahoo) können weiter genutzt werden.
  • Wann wird mein alter Vertrag gekündigt?

    Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, werden wir den Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter erst dann kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik an Ihrem Standort gewährleistet ist.

    Alles rund ums Thema Anbieterwechsel erfahren Sie auf unserer Informationsseite. 

  • Ab wann muss ich für meinen TNG-Glasfaseranschluss zahlen?

    Ihr Vertrag beginnt nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Die Tarifgebühren werden nach Aktivierung Ihres Anschlusses fällig, also sobald Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen.

  • Wie kann ich doppelte Kosten vermeiden, wenn alter und neuer Vertrag gleichzeitig laufen?
    Im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 wird die Versorgungsverpflichtung geregelt.
    Wenn Sie einen Anbieterwechsel beauftragt haben, Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter jedoch endet, muss dieser Sie solange weiterversorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zu TNG geklärt sind.
    Am Tag der Umschaltung kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
    Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Mehr zum Thema

Unsere Glasfaser Beratung: Vor Ort, im Shop, telefonisch, Widerrufsrecht bei TNG – Fristen & Infos für Kunden

Ab wann gilt die Widerrufsfrist? Infos für Kunden

Viele Kund:innen fragen sich, ab wann Ihr neuer Glasfaservertrag eigentlich gilt und was der Unterschied zwischen Auftragseingangsbestätigung und Auftragsbestätigung ist.

Mehr erfahren

Video Hilfe

Der Glasfaser Router im Faktencheck | Glasfaserguide

Der Glasfaser Router im Faktencheck | Glasfaserguide

Der Glasfaserausbau | Glasfaserguide

Der Glasfaserausbau | Glasfaserguide

Der Wechsel zu Glasfaser | Glasfaserguide

Der Wechsel zu Glasfaser | Glasfaserguide

Glasfaseranschluss Kosten | Glasfaserguide

Glasfaseranschluss Kosten | Glasfaserguide

Glasfaser in der Mietwohnung | Glasfaserguide

Glasfaser in der Mietwohnung | Glasfaserguide

close